Brandgefahr bei Maskenreinigung in der Mikrowelle

In den kommenden Tagen und Wochen werden wir alle weit häufiger mit Mund-Nasenschutz/Behelfsmasken unterwegs sein… Die sog. “Maskenpflicht” gilt bei uns ab Montag, den 27. April für Personen ab dem siebten Lebensjahr beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs.

Gerade bei mehrfachen Gebrauch ist es wichtig, die Masken regelmäßig zu desinfizieren. Dazu gibt es verschiedenste Empfehlungen, die vom Bügeln über das Erhitzen im Backofen bis hin zur Mikrowelle reichen.

In dem Zusammenhang ein ganz wichtiger Hinweis:
Speziell Masken mit einem eingenähten Nasenbügel aus Metall gehören auf gar keinen Fall in die Mikrowelle!
Durch das Metall könnten in der Mikrowelle Funken entstehen, die sowohl Maske als auch das Gerät in Brand stecken könnten.

Es reicht aus, die Masken bei mind. 60 Grad in der Waschmaschine zu waschen und anschließend zu bügeln.

 

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